Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
20.03.2026Norm
InformationsfreiheitsG §2 Abs1Rechtssatz
Da Informationen gemäß § 2 Abs 1 IFG Aufzeichnungen sind, erfolgt die Nichtgewährung des Zugangs zu begehrten Informationen zu Recht, wenn die Behörde nicht über entsprechende Aufzeichnungen verfügt.Da Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, IFG Aufzeichnungen sind, erfolgt die Nichtgewährung des Zugangs zu begehrten Informationen zu Recht, wenn die Behörde nicht über entsprechende Aufzeichnungen verfügt.
Schlagworte
Auskunftsrecht; Informationsbegehren; Informationsbegriff; Gemeinde; eigener Wirkungsbereich; Instanzenzug;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.240.001.2026Zuletzt aktualisiert am
14.04.2026