Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
20.03.2026Norm
InformationsfreiheitsG §2 Abs1Rechtssatz
Es besteht in Angelegenheiten des IFG kein Ausschluss des innergemeindlichen Instanzenzuges, sodass eine unmittelbar an das LVwG gerichtete Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges als unzulässig zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Auskunftsrecht; Informationsbegehren; Informationsbegriff; Gemeinde; eigener Wirkungsbereich; Instanzenzug;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.240.001.2026Zuletzt aktualisiert am
14.04.2026