Entscheidungsdatum
10.02.2026Norm
B-GlBG §1Spruch
,
W213 2277512-1/29E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Albert SLAMANIG als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , vertreten durch RAe Dr. Ragossnig & Partner, Rechtsanwalts GmbH, Friedrichgasse 6/IX/37, 8010 XXXX , gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors für XXXX vom 12.07.2023, GZ: PAD/22/01369572/0001, betreffend Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Besetzung der Funktion „Kommandant*in der PI XXXX “, Wertigkeit: E2a/7, gemäß § 18a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Albert SLAMANIG als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , vertreten durch RAe Dr. Ragossnig & Partner, Rechtsanwalts GmbH, Friedrichgasse 6/IX/37, 8010 römisch 40 , gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors für römisch 40 vom 12.07.2023, GZ: PAD/22/01369572/0001, betreffend Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Besetzung der Funktion „Kommandant*in der PI römisch 40 “, Wertigkeit: E2a/7, gemäß Paragraph 18 a, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht:
A)
I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass KontrInsp XXXX wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Weltanschauung) gemäß § 18a Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 B-GlBG ein Ersatzanspruch ab 01.02.2022 bis zu ihrer am 01.08.2025 erfolgten Betrauung mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe E2a/7 in Höhe der Bezugsdifferenz zwischen dem Monatsbezug bei diskriminierungsfreier Betrauung (E2a/7) und dem tatsächlichen Monatsbezug (01.02.2022 bis 30.04.2022: E2a/5, 01.05.2022 bis 31.07.2025: E2a/6) in Höhe von € 6022,80 zuerkannt wird.römisch eins. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass KontrInsp römisch 40 wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Weltanschauung) gemäß Paragraph 18 a, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer eins, B-GlBG ein Ersatzanspruch ab 01.02.2022 bis zu ihrer am 01.08.2025 erfolgten Betrauung mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe E2a/7 in Höhe der Bezugsdifferenz zwischen dem Monatsbezug bei diskriminierungsfreier Betrauung (E2a/7) und dem tatsächlichen Monatsbezug (01.02.2022 bis 30.04.2022: E2a/5, 01.05.2022 bis 31.07.2025: E2a/6) in Höhe von € 6022,80 zuerkannt wird.
II. Gemäß § 18a Abs. 1 iVm § 19b B-GlBG wird KontrInsp XXXX eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Höhe von EUR 5.000,- zuerkannt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 18 a, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 19 b, B-GlBG wird KontrInsp römisch 40 eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Höhe von EUR 5.000,- zuerkannt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1.1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht seit dem 01.12.2002 in einem Dienstverhältnis zum Bund, am 01.06.2011 wurde sie auf eine Stelle der Verwendungsgruppe E2a ernannt. Sie steht seit 01.05.2022 im Bildungszentrum PZS- XXXX als Vortragende in Verwendung (E2a/6). Zuvor war sie bei der Landespolizeidirektion XXXX , PI XXXX XXXX /SPK XXXX , als Sachbereichsleiterin und 2. Stellvertreterin des Inspektionskommandanten in Verwendung. 1.1. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin steht seit dem 01.12.2002 in einem Dienstverhältnis zum Bund, am 01.06.2011 wurde sie auf eine Stelle der Verwendungsgruppe E2a ernannt. Sie steht seit 01.05.2022 im Bildungszentrum PZS- römisch 40 als Vortragende in Verwendung (E2a/6). Zuvor war sie bei der Landespolizeidirektion römisch 40 , PI römisch 40 römisch 40 /SPK römisch 40 , als Sachbereichsleiterin und 2. Stellvertreterin des Inspektionskommandanten in Verwendung.
1.2. Am 12.08.2021 erfolgte zu GZ: PAD/21/01471642/001/AA eine „E2a Interessent*innensuche; Kommandant*in auf einer Polizeiinspektion“ gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 unter anderem für die aufgrund einer Ruhestandsversetzung mit 01.12.2021 vakant werdende Funktion des/der „Kommandant*in“ der Polizeiinspektion XXXX “, Wertigkeit: E2a/7.1.2. Am 12.08.2021 erfolgte zu GZ: PAD/21/01471642/001/AA eine „E2a Interessent*innensuche; Kommandant*in auf einer Polizeiinspektion“ gemäß Paragraph 7, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 unter anderem für die aufgrund einer Ruhestandsversetzung mit 01.12.2021 vakant werdende Funktion des/der „Kommandant*in“ der Polizeiinspektion römisch 40 “, Wertigkeit: E2a/7.
Die Interessent*innensuch umfasste die Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitsplatzes sowie die Erfordernisse an die Bewerber/innen wie folgt:
„I. Bewerber*innen für diese Funktion haben folgende formale Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Erfüllung der allgemeinen und besonderen Ernennungserfordernisse hinsichtlich der Verwendungsgruppe E2a;
2. Erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizeigrundausbildung) und der (BMI-)Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2a (dienstführende Beamt*innen) im Exekutivdienst.
II. Aufgaben des Arbeitsplatzes:römisch zwei. Aufgaben des Arbeitsplatzes:
• Administrative, organisatorische und operative Leitung der Polizeiinspektion
• Führen der Mitarbeiter*innen
• Dienstplanung und Monatsabrechnung
• Sicherstellung der Arbeitsqualität
• Dienst- und Fachaufsicht über alle Bediensteten der Dienststelle
• Vertretung der Dienststelle nach innen und außen
• Repräsentation, Teilnahme an lokalen Besprechungen und Öffentlichkeitsarbeit
• Kontaktpflege zu Gemeinden, Behörden und Ämtern und Zusammenarbeit mit benachbarten
und übergeordneten Dienststellen
• Schulung der Bediensteten der eigenen Dienststelle
Ill. Anforderungen des Arbeitsplatzes:
a. Fachspezifische Anforderungen:
• Kenntnisse über die Organisation des Wachkörpers Bundespolizei, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten
• Kenntnisse über die Arbeitsabläufe in der Organisationseinheit und der davon umfassten Arbeitsplätze
• Kenntnisse der die Organisationseinheit betreffenden Rechtsvorschriften, insbesondere hinsichtlich der den Arbeitsplatz tangierenden Vorschriften und anderer maßgeblicher Normen und deren selbständige Anwendung im zugewiesenen komplexen Anordnungsbereich samt Anordnung zur Zielerreichung
• Übergreifendes Fachwissen, zusätzliche fachliche Qualifikationen und Fähigkeiten
• Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit der Verrichtung des Exekutivdienstes verbunden sind
• Eingehende Kenntnisse und umfangreiche Erfahrung in spezifischen exekutiven Einsatzbereichen, insbesondere im Inspektionsdienst / Kriminaldienst / Verkehrsdienst / Grenzdienst (je nach Dienststellenspezifikation) und im inneren Dienst als Dienstführende*r
• Erweiterte Anwender*innenkenntnisse und Kenntnis der internen Applikationen des Arbeitsplatzes
b. Persönliche Anforderungen:
• Umfassende und vielfältige Führungserfahrung
o Erfahrung in der Leitung von Einsätzen
o Führen durch Vorbildwirkung
o Koordinierungsvermögen
o Fähigkeit zur Qualitäts- und Leistungskontrolle
• Fähigkeit zur Mitarbeiter*innenführung
o Anordnung zur Zielerreichung
o Motivationsfähigkeit
o Dialog- und Konfliktlösungsfähigkeit
o Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Förderung positiver Teamstrukturen
• Entschluss- und Entscheidungsfähigkeit;
o - Fähigkeit und Bereitschaft zur Delegierung von Aufgaben und Verantwortung
o - Reflexionsfähigkeit sowie Rollen- und Organisationsverständnis
• Eigenverantwortung
o - Eigeninitiative und selbständiges Agieren
o - Fähigkeit zu organisiertem Denken und zielorientiertem Handeln
• Professionelles Verhalten und Kommunikation mit Behördenvertreter*innen, Parteien und Vorgesetzten
o - Loyalität
o - Sprachliche Fähigkeiten, Sprachgewandtheit, Vortrags- und Präsentationsfähigkeiten
• Selbstbewusstes und freundliches Auftreten
• Genauigkeit und Verlässlichkeit
o - Engagement und Gewissenhaftigkeit
Die unter Punkt Ill, angeführten fachspezifischen und persönlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung (je 50 %) berücksichtigt.“
1.3. Innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist langten insgesamt zwei Bewerbungen für die hier verfahrensgegenständliche Stelle ein. Dies waren die Bewerbung von KI XXXX (in der Folge „Beschwerdeführerin“), zum damaligen Zeitpunkt als Sachbereichsleiterin und 2. Stellvertreterin des Inspektionskommandanten der PI XXXX XXXX /SPK XXXX verwendet, und die Bewerbung von XXXX , geboren am XXXX (in der Folge „Mitbewerber“), zum damaligen Zeitpunkt auf einem Arbeitsplatz als Haupt. Lehrender, BZS XXXX /BMI SIAK und von dort der PI XXXX - XXXX als 1.Stv. des PI Kdt. zugeteilt.1.3. Innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist langten insgesamt zwei Bewerbungen für die hier verfahrensgegenständliche Stelle ein. Dies waren die Bewerbung von KI römisch 40 (in der Folge „Beschwerdeführerin“), zum damaligen Zeitpunkt als Sachbereichsleiterin und 2. Stellvertreterin des Inspektionskommandanten der PI römisch 40 römisch 40 /SPK römisch 40 verwendet, und die Bewerbung von römisch 40 , geboren am römisch 40 (in der Folge „Mitbewerber“), zum damaligen Zeitpunkt auf einem Arbeitsplatz als Haupt. Lehrender, BZS römisch 40 /BMI SIAK und von dort der PI römisch 40 - römisch 40 als 1.Stv. des PI Kdt. zugeteilt.
1.4. Der damalige Dienststellenleiter der PI ?? und unmittelbare Vorgesetzte der Beschwerdeführerin, XXXX , beurteilte diese dahingehend, dass sie alle fachspezifischen Anforderungen für die Planstelle als Kommandantin PI XXXX XXXX in höchstem Ausmaß erfülle, durch ihre Dienstversehung sowohl im PI-Kommando, im SPK XXXX und ihre Vortragstätigkeit im BZS wie auch durch die Bearbeitung und Verlautbarung des Polizei-Leitfadens sei die Beamtin mit allen Organisationseinheiten und Arbeitsabläufen bestens bekannt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden seien ihr daher ebenfalls sehr geläufig. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung innerhalb der PI-Leitung als Stellvertreterin wisse sie über die Arbeitsabläufe auf Inspektionsebene bestens Bescheid. Monatelang sei sie auch schon allein verantwortliche PI-Leiterin gewesen. Sie besitze äußerst umfangreiche Kenntnisse der relevanten Rechtsvorschriften und wende diese gewissenhaft selbständig an. Ziele würden definiert, angepeilt und durch engagiertes Agieren erfüllt. Zum Punkt Übergreifendes Fachwissen, zusätzliche fachliche Qualifikationen und Fähigkeiten wurde ausgeführt: Verantwortliche Bearbeiterin für den Leitfaden; Aktenführerin im Ordnungsdienst XXXX ; Suchtmittelerhebungsbeamtin, Edukationbeamtin BAK mit Vortragstätigkeit; Absolvierung von Seminaren zur Weiterbildung im Managementbereich; Zuteilungen und Dienstversehung in verschiedenen Dienststellen; Ihr breites und bereichsübergreifendes Wissen werde von ihr strukturiert und sehr gut organisiert eingesetzt. Sie sei auch in der Lage adäquate Arbeits- und Organisationsmethoden zu entwickeln und umzusetzen.1.4. Der damalige Dienststellenleiter der PI ?? und unmittelbare Vorgesetzte der Beschwerdeführerin, römisch 40 , beurteilte diese dahingehend, dass sie alle fachspezifischen Anforderungen für die Planstelle als Kommandantin PI römisch 40 römisch 40 in höchstem Ausmaß erfülle, durch ihre Dienstversehung sowohl im PI-Kommando, im SPK römisch 40 und ihre Vortragstätigkeit im BZS wie auch durch die Bearbeitung und Verlautbarung des Polizei-Leitfadens sei die Beamtin mit allen Organisationseinheiten und Arbeitsabläufen bestens bekannt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden seien ihr daher ebenfalls sehr geläufig. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung innerhalb der PI-Leitung als Stellvertreterin wisse sie über die Arbeitsabläufe auf Inspektionsebene bestens Bescheid. Monatelang sei sie auch schon allein verantwortliche PI-Leiterin gewesen. Sie besitze äußerst umfangreiche Kenntnisse der relevanten Rechtsvorschriften und wende diese gewissenhaft selbständig an. Ziele würden definiert, angepeilt und durch engagiertes Agieren erfüllt. Zum Punkt Übergreifendes Fachwissen, zusätzliche fachliche Qualifikationen und Fähigkeiten wurde ausgeführt: Verantwortliche Bearbeiterin für den Leitfaden; Aktenführerin im Ordnungsdienst römisch 40 ; Suchtmittelerhebungsbeamtin, Edukationbeamtin BAK mit Vortragstätigkeit; Absolvierung von Seminaren zur Weiterbildung im Managementbereich; Zuteilungen und Dienstversehung in verschiedenen Dienststellen; Ihr breites und bereichsübergreifendes Wissen werde von ihr strukturiert und sehr gut organisiert eingesetzt. Sie sei auch in der Lage adäquate Arbeits- und Organisationsmethoden zu entwickeln und umzusetzen.
Sie sei verantwortliche Bearbeiterin für den Leitfaden; Aktenführerin im Ordnungsdienst XXXX ; Suchtmittelerhebungsbeamtin, Edukationbeamtin BAK mit Vortragstätigkeit; Absolvierung von Seminaren zur Weiterbildung im Managementbereich; Zuteilungen und Dienstversehung in verschiedenen Dienststellen; ihr breites und bereichsübergreifendes Wissen werde von ihr strukturiert und sehr gut organisiert eingesetzt. Sie sei auch in der Lage adäquate Arbeits- und Organisationsmethoden zu entwickeln und umzusetzen. Ihre zahlreichen Bewerbungen zu verschiedenen Seminaren würden ihren enormen Willen zeigen sich weiter aus- und fortzubilden. Ihre langjährige Exekutivdiensttätigkeit als E2b und folgend als E2a (SB, qual.SB, 3 Stv.d.Kdt und 2 Stv.d. Kdt) mit unzähligen Einsatzabarbeitungen in nahezu allen Bereichen zeige eine deutlich sehr positive Entwicklung in diesen Bereichen auf. Der bisherige durchaus steile Karriereverlauf mit den daraus resultierenden Erfahrungswerten lasse für die Zukunft eine weitere Steigerung als vorhersehbar erscheinen. Als 2 Stv. des Kdt. führe sie derzeit schon in Vertretung die angeführten Agenden des Kommandanten bei dessen Abwesenheit wie in der OGO-PI vorgegeben zur vollsten Zufriedenheit aus und besitze hier somit die erforderliche Erfahrung im Inspektionsdienst, Kriminaldienst und Verkehrsdienst. Vorgaben von vorgesetzten Dienststellen würden von ihr bestens koordiniert und umgesetzt. Im Bereich der Planung, Koordinierung und Umsetzung polizeilicher Aufgaben zeige die selbständige Dienstplanerstellung wie auch die Erstellung von PI internen Schwerpunktaktionen im Suchtmittel- und Verkehrsbereich, dass hier alle Erfordernisse hierzu bestens gegeben seien.Sie sei verantwortliche Bearbeiterin für den Leitfaden; Aktenführerin im Ordnungsdienst römisch 40 ; Suchtmittelerhebungsbeamtin, Edukationbeamtin BAK mit Vortragstätigkeit; Absolvierung von Seminaren zur Weiterbildung im Managementbereich; Zuteilungen und Dienstversehung in verschiedenen Dienststellen; ihr breites und bereichsübergreifendes Wissen werde von ihr strukturiert und sehr gut organisiert eingesetzt. Sie sei auch in der Lage adäquate Arbeits- und Organisationsmethoden zu entwickeln und umzusetzen. Ihre zahlreichen Bewerbungen zu verschiedenen Seminaren würden ihren enormen Willen zeigen sich weiter aus- und fortzubilden. Ihre langjährige Exekutivdiensttätigkeit als E2b und folgend als E2a (SB, qual.SB, 3 Stv.d.Kdt und 2 Stv.d. Kdt) mit unzähligen Einsatzabarbeitungen in nahezu allen Bereichen zeige eine deutlich sehr positive Entwicklung in diesen Bereichen auf. Der bisherige durchaus steile Karriereverlauf mit den daraus resultierenden Erfahrungswerten lasse für die Zukunft eine weitere Steigerung als vorhersehbar erscheinen. Als 2 Stv. des Kdt. führe sie derzeit schon in Vertretung die angeführten Agenden des Kommandanten bei dessen Abwesenheit wie in der OGO-PI vorgegeben zur vollsten Zufriedenheit aus und besitze hier somit die erforderliche Erfahrung im Inspektionsdienst, Kriminaldienst und Verkehrsdienst. Vorgaben von vorgesetzten Dienststellen würden von ihr bestens koordiniert und umgesetzt. Im Bereich der Planung, Koordinierung und Umsetzung polizeilicher Aufgaben zeige die selbständige Dienstplanerstellung wie auch die Erstellung von PI internen Schwerpunktaktionen im Suchtmittel- und Verkehrsbereich, dass hier alle Erfordernisse hierzu bestens gegeben seien.
Umfassende Führungserfahrungen liege vor. Sie handle immer zielorientiert und setze sich zur Erfüllung der Ziele energisch und lösungsorientiert ein und durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als KvO1 stelle sie immer wieder die organisatorische Fähigkeit verschiedene Einzelaufgaben in einem Aufgabenfeld sinnvoll und zweckgerichtet einzubinden bestens unter Beweis. Die umfangreiche Erfahrung im Bereich der Mitarbeiter*innenführung scheine im LB-Datenblatt auf. Eigene Standpunkte würden grundsätzlich argumentativ und überzeugend vertreten. Es würden aber auch andere Meinungen zugelassen und nötigenfalls werde ein Standpunkt überdacht. Interessensgegensätze würden konstruktiv und sachlich überwunden. Ihre Teamfähigkeit ist ihr Credo und zeichne sie besonders aus. Entscheidungen würden umgehend getroffen und umgesetzt. Zum Ablauf eines strukturierten Dienstbetriebes würden Delegationen im notwendigen Bereich ohne Probleme vorgenommen. Aufgrund ihrer hohen Kompetenz im Bereich Teamfähigkeit erkenne sie die Stärken und Schwächen ihrer Mitarbeiter*innen umgehend und greife fördernd oder unterstützend ein. Eigenreflektion werde von ihr regelmäßig angewandt und dabei ihre eigenen Fähigkeiten realistisch beurteilt. Sie fülle ihre Rolle als 2 Stv.d. Kdt. vollwertig aus und gliedere sich bestens in dieser Rolle in die Organisation ein.
Sie erkenne selbständig Aufgaben und führe diese eigeninitiativ und zur vollsten Zufriedenheit der Vorgesetzten aus. Sie habe bei zahlreichen Einsätzen Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt und kann ausgeübtem Druck sehr gut standhalten. In Stresssituationen agiere sie überlegt, zielorientiert und ruhig. Sie sei bestens in der Lage Ziele effizient zu planen und dabei auch erforderliche Prioritäten zu setzen. Zielorientiertes Arbeiten und Handeln sei im höchsten Ausmaß vorhanden.
Der Umgang mit Mitarbeiter*innen, Vorgesetzten, Behördenvertretern und Parteien sei äußerst professionell, souverän, fair und unparteiisch. Ihr Verhalten gegenüber der Organisation sei vorbildlich und äußerst loyal. Daher vertrete sie auch stets die Werte und Ziele der Organisation und trage diese in die Öffentlichkeit. Sie trage im BZS als Edukationbeamtin vor und könne auch hier ihre berufliche Erfahrung einbringen. Ihre rhetorischen Fähigkeiten seien daher auch hervorragend; Ihre schriftlichen Arbeiten würden wortgewandt und stilisiert erstellt werden. Sie habe ein äußerst seriöses, souveränes und selbstbewusstes Auftreten und ihr Erscheinungsbild sei stets sehr gepflegt und korrekt. Sie würde ihre Aufgaben im höchsten Maß genau und zuverlässig erledigen. Ihr Handeln wäre stets nachvollziehbar, zuverlässig und vertrauenswürdig. Zusagen würden immer eingehalten.
Der Dienststellenleiter des BZS XXXX und unmittelbare Vorgesetzte des Mitbewerbers, XXXX , beurteilte diesen dahingehend, dass er alle fachspezifischen Anforderungen für die Planstelle als Kommandantin PI XXXX XXXX in höchstem Ausmaß erfülle, er verfüge über Erfahrung in der Leitung von Dienststellen; aufgrund der jahrelangen Diensterfahrung seien die Aufgaben und Zuständigkeiten des BPK bzw. SPK sehr gut bekannt. Nicht zuletzt wegen der Lehrendentätigkeit (SRI) sei der Aufbau der LPD und die Personen im Detail bekannt. Erfahrung als Stv PI Kdt und jahrelange Diensterfahrung würden die Kenntnisse des individuellen Dienstablaufes auf einer Pl garantieren. Die Mitgliedschaft in der VG Süd bestätige die Kompetenz und Umsetzungsfähigkeit sowie das vernetzte Denken des Mitbewerbers. Lebenslanges Lernen werde von ihm praktiziert bzw. gelebt durch Teilnahme an unterschiedlichen Auswahlverfahren. Bei der Tätigkeit als Verhandler sei großes Geschick und Einfühlungsvermögen gefordert — immer im Hinblick auf die Zielerreichung. Das Wissen werde in der PGA sehr gut umgesetzt. Selbständiges Arbeiten (leistungsbezogen) werde praktiziert. Abläufe auf unterschiedlichen Dienststellen seien bestens bekannt. Die Gestaltungsmöglichkeiten als E2a würden gelebt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Org.Einheiten werde gelebt. Die exekutiven Aufgaben und jene der Dienstführung würden auf unterschiedlichen Dienststellen praktiziert. Die Rolle des Vorgesetzten werde erfüllt. Der Dienststellenleiter des BZS römisch 40 und unmittelbare Vorgesetzte des Mitbewerbers, römisch 40 , beurteilte diesen dahingehend, dass er alle fachspezifischen Anforderungen für die Planstelle als Kommandantin PI römisch 40 römisch 40 in höchstem Ausmaß erfülle, er verfüge über Erfahrung in der Leitung von Dienststellen; aufgrund der jahrelangen Diensterfahrung seien die Aufgaben und Zuständigkeiten des BPK bzw. SPK sehr gut bekannt. Nicht zuletzt wegen der Lehrendentätigkeit (SRI) sei der Aufbau der LPD und die Personen im Detail bekannt. Erfahrung als Stv PI Kdt und jahrelange Diensterfahrung würden die Kenntnisse des individuellen Dienstablaufes auf einer Pl garantieren. Die Mitgliedschaft in der VG Süd bestätige die Kompetenz und Umsetzungsfähigkeit sowie das vernetzte Denken des Mitbewerbers. Lebenslanges Lernen werde von ihm praktiziert bzw. gelebt durch Teilnahme an unterschiedlichen Auswahlverfahren. Bei der Tätigkeit als Verhandler sei großes Geschick und Einfühlungsvermögen gefordert — immer im Hinblick auf die Zielerreichung. Das Wissen werde in der PGA sehr gut umgesetzt. Selbständiges Arbeiten (leistungsbezogen) werde praktiziert. Abläufe auf unterschiedlichen Dienststellen seien bestens bekannt. Die Gestaltungsmöglichkeiten als E2a würden gelebt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Org.Einheiten werde gelebt. Die exekutiven Aufgaben und jene der Dienstführung würden auf unterschiedlichen Dienststellen praktiziert. Die Rolle des Vorgesetzten werde erfüllt.
Aufgrund seiner kommunikativen Kompetenz falle es dem Mitbewerber leicht, Vorgaben zu kommunizieren, zu koordinieren und umzusetzen. Erfahrungen in der Planung, Koordinierung und Umsetzung von Einsätzen lägen vor. Er habe Führungserfahrung in der Führung von polizeilichen Einsätzen in der allgemeinen Dienstverrichtung. VG sei wertvoller Erfahrungsschatz in der Führung von Einsätzen. Erwähnt wurde auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Mitbewerbers als Mitglied des Roten Kreuzes und als Einsatzleiter. Zum Erfordernis der Fähigkeit zur Mitarbeiter*innenführung, Motivationsfähigkeit, Anordnung zur Zielerreichung, Dialog- und Konfliktlösungsfähigkeit wurde ausgeführt: Führung eines PGA im BZS XXXX Mitarbeiterführung im Rahmen der Dienststellenleitungen bzw. als Vorgesetzter E2a. Die Ausbildung VG helfe in schwierigen, belastenden Situationen. Die Tätigkeit PI XXXX bestätige die Teamfähigkeit. Die Vorgesetztenfunktion und Delegation würden vorbildlich gelebt und Entscheidungen getroffen. Selbstreflexion, Hinterfragen und Entwickeln neuer Wege würden praktiziert. Die Führung eines PGA und die selbständige Unterrichterteilung samt Wissensvermittlung seien professionell und kompetent umgesetzt worden. Die Lebens- und Diensterfahrung seien positiv hervorzuheben. Ruhiges, konzentriertes Arbeiten stehe im Vordergrund. Aufträge würden pünktlich und zur Zufriedenheit der Leitung erledigt. Ziele würden beharrlich und konsequent verfolgt. Aufgrund seiner kommunikativen Kompetenz falle es dem Mitbewerber leicht, Vorgaben zu kommunizieren, zu koordinieren und umzusetzen. Erfahrungen in der Planung, Koordinierung und Umsetzung von Einsätzen lägen vor. Er habe Führungserfahrung in der Führung von polizeilichen Einsätzen in der allgemeinen Dienstverrichtung. VG sei wertvoller Erfahrungsschatz in der Führung von Einsätzen. Erwähnt wurde auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Mitbewerbers als Mitglied des Roten Kreuzes und als Einsatzleiter. Zum Erfordernis der Fähigkeit zur Mitarbeiter*innenführung, Motivationsfähigkeit, Anordnung zur Zielerreichung, Dialog- und Konfliktlösungsfähigkeit wurde ausgeführt: Führung eines PGA im BZS römisch 40 Mitarbeiterführung im Rahmen der Dienststellenleitungen bzw. als Vorgesetzter E2a. Die Ausbildung VG helfe in schwierigen, belastenden Situationen. Die Tätigkeit PI römisch 40 bestätige die Teamfähigkeit. Die Vorgesetztenfunktion und Delegation würden vorbildlich gelebt und Entscheidungen getroffen. Selbstreflexion, Hinterfragen und Entwickeln neuer Wege würden praktiziert. Die Führung eines PGA und die selbständige Unterrichterteilung samt Wissensvermittlung seien professionell und kompetent umgesetzt worden. Die Lebens- und Diensterfahrung seien positiv hervorzuheben. Ruhiges, konzentriertes Arbeiten stehe im Vordergrund. Aufträge würden pünktlich und zur Zufriedenheit der Leitung erledigt. Ziele würden beharrlich und konsequent verfolgt.
Der Mitbewerber habe eine kompetente und kommunikative Art sich zu äußern, ein souveränes Auftreten und verhalte sich unparteiisch — fair. Er lebe den Polizeiberuf und die damit verbundenen Werte und Einstellungen. Menschenrechte seien der Maßstab des Handelns. Vortragstätigkeit in PGA und GAL E2a oder aber auch in der BBF. Er drücke sich eloquent und stilsicher aus. Mündliche und schriftliche Ausführungen seien positiv hervorzuheben. Der Mitbewerber habe ein sicheres, bestimmtes und freundliches Auftreten gegenüber den Bediensteten und Auszubildenden im BZS.
1.5. Mit Schreiben vom 22.09.2021 zu GZ: PAD/21/01618118/AA, erfolgte vonseiten des SPK XXXX , durch XXXX eine Reihung und Beurteilung der beiden Bewerber/innen, wobei der Mitbewerber vor der Beschwerdeführerin gereiht wurde. Dies wurde im Wesentlichen mit Alleinstellungsmerkmalen des Mitbewerbers bezüglich breiter Führungserfahrung, Erfahrungen in spezifischen exekutiven Einsatzbereichen in einem Einsatzstab der Ebene LPD, auffallend hohem Engagement und dessen didaktischen sowie rhetorischen Fähigkeiten auf höchstem praxisorientierten Niveau sowie besonderer Entschlussfreudigkeit in Verbindung mit seiner bereits absolvierten Einarbeitungsphase auf der PI XXXX - XXXX sowie den dortigen Rahmenbedingungen „als Brennpunkt-PI“ begründet. Demnach habe der Mitbewerber das größte Potenzial für die bestmögliche Wahrnehmung der angestrebten Führungsfunktion. 1.5. Mit Schreiben vom 22.09.2021 zu GZ: PAD/21/01618118/AA, erfolgte vonseiten des SPK römisch 40 , durch römisch 40 eine Reihung und Beurteilung der beiden Bewerber/innen, wobei der Mitbewerber vor der Beschwerdeführerin gereiht wurde. Dies wurde im Wesentlichen mit Alleinstellungsmerkmalen des Mitbewerbers bezüglich breiter Führungserfahrung, Erfahrungen in spezifischen exekutiven Einsatzbereichen in einem Einsatzstab der Ebene LPD, auffallend hohem Engagement und dessen didaktischen sowie rhetorischen Fähigkeiten auf höchstem praxisorientierten Niveau sowie besonderer Entschlussfreudigkeit in Verbindung mit seiner bereits absolvierten Einarbeitungsphase auf der PI römisch 40 - römisch 40 sowie den dortigen Rahmenbedingungen „als Brennpunkt-PI“ begründet. Demnach habe der Mitbewerber das größte Potenzial für die bestmögliche Wahrnehmung der angestrebten Führungsfunktion.
Ausführungen zur Qualifikation der Beschwerdeführerin wurden in diesem Schreiben nicht getroffen.
1.6. Mit Schreiben vom 25.11.2021 zu GZ: PAD/21/01487984/001/AA wurden das zuständige Personalreferat und die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Inneres (BMI) von der Bewerbung der Beschwerdeführerin und des Mitbewerbers in Kenntnis gesetzt und beabsichtigt sei, den Mitbewerber auf die Planstelle des/r Inspektionskommandanten der PI XXXX - XXXX einzuteilen. Begründend wurde auf die Stellungnahmen der Vorgesetzten verwiesen; der Mitbewerber versehe zudem dort zur absoluten Zufriedenheit der SPK-Führung seinen Dienst und werde vom interimistischen Leiter des SPK XXXX , XXXX , in dessen Stellungnahme sehr gut beschrieben. Die Beschwerdeführerin werde vom SPK XXXX „ebenfalls gut“ und für die ausgeschriebene Planstelle „als grundsätzlich geeignet beschrieben“, werde aber aus verschiedenen Gründen dem Mitbewerber nachgereiht. Zusammenfassend werde festgehalten, dass die Beschwerdeführerin nicht die gleichen Qualitäten und auch nicht das gleiche Potenzial für die bestmögliche Wahrnehmung der angestrebten Führungsfunktion aufweise wie der Mitbewerber.1.6. Mit Schreiben vom 25.11.2021 zu GZ: PAD/21/01487984/001/AA wurden das zuständige Personalreferat und die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Inneres (BMI) von der Bewerbung der Beschwerdeführerin und des Mitbewerbers in Kenntnis gesetzt und beabsichtigt sei, den Mitbewerber auf die Planstelle des/r Inspektionskommandanten der PI römisch 40 - römisch 40 einzuteilen. Begründend wurde auf die Stellungnahmen der Vorgesetzten verwiesen; der Mitbewerber versehe zudem dort zur absoluten Zufriedenheit der SPK-Führung seinen Dienst und werde vom interimistischen Leiter des SPK römisch 40 , römisch 40 , in dessen Stellungnahme sehr gut beschrieben. Die Beschwerdeführerin werde vom SPK römisch 40 „ebenfalls gut“ und für die ausgeschriebene Planstelle „als grundsätzlich geeignet beschrieben“, werde