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L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren OberösterreichNorm
ParkabgabeG OÖ §2 Abs1Rechtssatz
Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden (vgl. VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).Die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes der Erhaltung der Mobilität von Menschen, die dauernd stark gehbehindert sind durch bevorzugte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann nicht als gering angesehen werden vergleiche VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023160112.L04Im RIS seit
14.04.2026Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026