TE Lvwg Erkenntnis 2023/12/21 VGW-101/032/9044/2023

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.12.2023
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten