TE Bvwg Beschluss 2026/3/16 W164 2332101-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.03.2026
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten