RS Vwgh 2026/2/24 Ra 2023/13/0185

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Veröffentlicht am 24.02.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0219 E 15. Jänner 2008 VwSlg 8306 F/2008 RS 2 (hier auch in Bezug auf Entscheidungen eines Gerichts)

Stammrechtssatz

Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 116).Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu Paragraph 116,).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130185.L01

Im RIS seit

08.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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