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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalRechtssatz
Die Berechtigung zum Bezug und zur Vorrathaltung von Arzneimitteln zum Zweck der unmittelbaren Anwendung an Patienten ist nicht auf jene freiberuflich tätigen Ärzte beschränkt, die über eine Ordinationsstätte verfügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024110015.J11Im RIS seit
07.04.2026Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026