RS Vwgh 2026/2/26 Ro 2024/11/0015

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Veröffentlicht am 26.02.2026
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82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Rechtssatz

Die Berechtigung zum Bezug und zur Vorrathaltung von Arzneimitteln zum Zweck der unmittelbaren Anwendung an Patienten ist nicht auf jene freiberuflich tätigen Ärzte beschränkt, die über eine Ordinationsstätte verfügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024110015.J11

Im RIS seit

07.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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