TE Lvwg Erkenntnis 2026/2/16 LVwG-2026/37/0232-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.02.2026
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten