TE Lvwg Erkenntnis 2025/12/10 E 003/09/2025.078/008

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 10.12.2025
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten