TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/6 I423 2323646-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.02.2026
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten