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34/01 MonopoleNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des TabakmonopolG 1996 betreffend die persönlichen Rechte von in Tabakfachgeschäften mitarbeitenden Angehörigen von Tabaktrafikanten aus dem Kreis der Menschen mit BehinderungRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrags die behaupteten Gesetz- bzw Verfassungswidrigkeiten des §27 Abs2 Z4 TabakmonopolG 1996 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat: Vor dem Hintergrund des Falles ist in Anbetracht der Zielsetzungen des TabakmonopolG 1996, wie sie insbesondere in §§14, 26 und 27 leg cit zum Ausdruck kommen, nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Tabakmonopol, Behinderte, Rechtspolitik, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G40.2025Zuletzt aktualisiert am
20.02.2026