TE Bvwg Beschluss 2025/12/10 W603 2325446-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 10.12.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten