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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag VorarlbergNorm
ABGB §415Rechtssatz
Die Frage, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist, ist eine zivilrechtliche Vorfrage, welche die Behörde bzw. das nachprüfende Verwaltungsgericht nach den Bestimmungen des ABGB zu beurteilen hat (vgl. VwGH 25.5.2023, Ra 2020/06/0253, mwN). Zur Klärung der Eigentumsfrage bei Grenzüberbauten sind die allgemeinen Regeln der §§ 415 ff ABGB einschlägig (vgl. etwa VwGH 26.8.2025, Ra 2024/06/0167, mwN).Die Frage, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist, ist eine zivilrechtliche Vorfrage, welche die Behörde bzw. das nachprüfende Verwaltungsgericht nach den Bestimmungen des ABGB zu beurteilen hat vergleiche VwGH 25.5.2023, Ra 2020/06/0253, mwN). Zur Klärung der Eigentumsfrage bei Grenzüberbauten sind die allgemeinen Regeln der Paragraphen 415, ff ABGB einschlägig vergleiche etwa VwGH 26.8.2025, Ra 2024/06/0167, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025060329.L01Im RIS seit
17.02.2026Zuletzt aktualisiert am
19.02.2026