RS Vwgh 2026/1/20 Ra 2025/06/0329

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2026
beobachten
merken

Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Frage, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist, ist eine zivilrechtliche Vorfrage, welche die Behörde bzw. das nachprüfende Verwaltungsgericht nach den Bestimmungen des ABGB zu beurteilen hat (vgl. VwGH 25.5.2023, Ra 2020/06/0253, mwN). Zur Klärung der Eigentumsfrage bei Grenzüberbauten sind die allgemeinen Regeln der §§ 415 ff ABGB einschlägig (vgl. etwa VwGH 26.8.2025, Ra 2024/06/0167, mwN).Die Frage, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist, ist eine zivilrechtliche Vorfrage, welche die Behörde bzw. das nachprüfende Verwaltungsgericht nach den Bestimmungen des ABGB zu beurteilen hat vergleiche VwGH 25.5.2023, Ra 2020/06/0253, mwN). Zur Klärung der Eigentumsfrage bei Grenzüberbauten sind die allgemeinen Regeln der Paragraphen 415, ff ABGB einschlägig vergleiche etwa VwGH 26.8.2025, Ra 2024/06/0167, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025060329.L01

Im RIS seit

17.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten