Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §34 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/07/0037 B 11. Juli 2023 RS 3Stammrechtssatz
Der Umstand, dass ein Schutzgebietswerber seinen Trink- und Nutzwasserbedarf aus einer bestehenden Gemeinschaftsleitung beziehen könnte, berechtigt die Behörde nicht, einen Schutz für eine bestehende Wasserversorgungsanlage zu versagen (vgl. VwGH 1.2.1983, 82/07/0203).Der Umstand, dass ein Schutzgebietswerber seinen Trink- und Nutzwasserbedarf aus einer bestehenden Gemeinschaftsleitung beziehen könnte, berechtigt die Behörde nicht, einen Schutz für eine bestehende Wasserversorgungsanlage zu versagen vergleiche VwGH 1.2.1983, 82/07/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070302.L04Im RIS seit
10.02.2026Zuletzt aktualisiert am
13.02.2026