RS Vwgh 2026/1/20 Ra 2024/19/0435

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Veröffentlicht am 20.01.2026
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58
AVG §60
BFA-VG 2014 §10
BFA-VG 2014 §13 Abs3
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
VwGVG 2014 §29

Rechtssatz

Betreffend die Altersfeststellung unterlaufene Ermittlungsmängel oder in der verfahrensabschließenden Entscheidung vorhandene Begründungsmängel führen zu einer Rechtswidrigkeit des verfahrensabschließenden Bescheides. Dabei erweist sich auch als maßgeblich, dass die Rechtmäßigkeit bestimmter Verfahrensschritte (wie etwa an den Asylwerber persönlich erfolgte Zustellungen) nur dann beurteilt werden kann, wenn das Lebensalter des betroffenen Fremden einwandfrei geklärt war (vgl. VwGH 25.2.2016, Ra 2016/19/0007, mwN). Lässt die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses keine abschließende Beurteilung des Alters des Revisionswerbers im Zeitpunkt der Antragstellung zu, kann nicht beurteilt werden, ob die Zustellung des Bescheides an den Revisionswerber wirksam erfolgen konnte und das VwG damit zu einer meritorischen Entscheidung über die Beschwerde berechtigt war (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt VwGH 17.3.2011, 2008/01/0364, mwN).Betreffend die Altersfeststellung unterlaufene Ermittlungsmängel oder in der verfahrensabschließenden Entscheidung vorhandene Begründungsmängel führen zu einer Rechtswidrigkeit des verfahrensabschließenden Bescheides. Dabei erweist sich auch als maßgeblich, dass die Rechtmäßigkeit bestimmter Verfahrensschritte (wie etwa an den Asylwerber persönlich erfolgte Zustellungen) nur dann beurteilt werden kann, wenn das Lebensalter des betroffenen Fremden einwandfrei geklärt war vergleiche VwGH 25.2.2016, Ra 2016/19/0007, mwN). Lässt die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses keine abschließende Beurteilung des Alters des Revisionswerbers im Zeitpunkt der Antragstellung zu, kann nicht beurteilt werden, ob die Zustellung des Bescheides an den Revisionswerber wirksam erfolgen konnte und das VwG damit zu einer meritorischen Entscheidung über die Beschwerde berechtigt war vergleiche zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt VwGH 17.3.2011, 2008/01/0364, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024190435.L02

Im RIS seit

13.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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