TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/5 I413 2323963-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.02.2026
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten