TE Lvwg Erkenntnis 2026/1/22 E 006/15/2025.007/004

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.01.2026
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten