RS Vwgh 2025/12/16 Ra 2022/04/0010

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Veröffentlicht am 16.12.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Ein Bieter kann im Nachprüfungsverfahren über die Rechtmäßigkeit der bekämpften, sein Angebot betreffenden Ausscheidensentscheidung nicht die behauptete Ausschreibungswidrigkeit des Angebots des verbliebenen Bieters und die daraus abgeleitete Verletzung im Recht auf Widerruf des Vergabeverfahrens geltend machen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040010.L05

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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