RS Vwgh 2025/12/17 Ra 2022/04/0137

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Veröffentlicht am 17.12.2025
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97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/04/0138 E 29. September 2025 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vorgaben des § 137 BVergG 2018 sind nicht im Wege des § 20 Abs. 1 letzter Satz BVergG 2018 vollständig auf den Bereich der Vergabe besonderer Dienstleistungen zu übertragen.Die Vorgaben des Paragraph 137, BVergG 2018 sind nicht im Wege des Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz BVergG 2018 vollständig auf den Bereich der Vergabe besonderer Dienstleistungen zu übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040137.L03

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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