RS Vwgh 2025/12/18 Ra 2025/04/0169

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Veröffentlicht am 18.12.2025
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §151a
GewO 1994 §151a Abs1
  1. GewO 1994 § 151a heute
  2. GewO 1994 § 151a gültig ab 17.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017
  1. GewO 1994 § 151a heute
  2. GewO 1994 § 151a gültig ab 17.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017

Rechtssatz

Eine Arbeitsvermittlung iSd § 151a Abs. 1 GewO 1994 kann nicht darin gesehen werden, dass Arbeitskräften mit der Kündigung gedroht bzw. ein Entgelt dafür verlangt wird, dass nicht auf eine Kündigung des (mit einem Dritten abgeschlossenen) Arbeitsvertrages hingewirkt wird. Dies steht auch im Einklang damit, dass eine der Zusammenführung nachgelagerte Tätigkeit wie die Vertragsabwicklung keine Arbeitsvermittlung nach § 151a GewO 1994 darstellt. Es handelt sich somit nicht um Arbeitsvermittlung, wenn die vermeintlich vermittelnde Person Arbeitskräften unter Forderung einer Provision mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. mit der Kündigung droht, weil durch diese Tätigkeit Arbeitsuchende nicht mit Arbeitgebern zusammengeführt werden.Eine Arbeitsvermittlung iSd Paragraph 151 a, Absatz eins, GewO 1994 kann nicht darin gesehen werden, dass Arbeitskräften mit der Kündigung gedroht bzw. ein Entgelt dafür verlangt wird, dass nicht auf eine Kündigung des (mit einem Dritten abgeschlossenen) Arbeitsvertrages hingewirkt wird. Dies steht auch im Einklang damit, dass eine der Zusammenführung nachgelagerte Tätigkeit wie die Vertragsabwicklung keine Arbeitsvermittlung nach Paragraph 151 a, GewO 1994 darstellt. Es handelt sich somit nicht um Arbeitsvermittlung, wenn die vermeintlich vermittelnde Person Arbeitskräften unter Forderung einer Provision mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. mit der Kündigung droht, weil durch diese Tätigkeit Arbeitsuchende nicht mit Arbeitgebern zusammengeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040169.L04

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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