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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §151a Abs1Rechtssatz
Bei der Arbeitsvermittlung geht es um die Bemühungen des Vermittlers, beide Teile zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammenzuführen (vgl. VwGH 25.3.2014, 2013/04/0085, Pkt. 4.4; vgl. weiters - dort zum Begriff der Arbeitsvermittlung nach dem AMFG - VwGH 6.11.2012, 2012/09/0106).Bei der Arbeitsvermittlung geht es um die Bemühungen des Vermittlers, beide Teile zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammenzuführen vergleiche VwGH 25.3.2014, 2013/04/0085, Pkt. 4.4; vergleiche weiters - dort zum Begriff der Arbeitsvermittlung nach dem AMFG - VwGH 6.11.2012, 2012/09/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040169.L01Im RIS seit
27.01.2026Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026