RS Vfgh 2025/12/18 G105/2025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2025
beobachten
merken
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten