RS Vwgh 2025/12/22 Ra 2024/21/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2025
beobachten
merken
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten