RS Vwgh 2025/12/18 Ra 2024/15/0078

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Veröffentlicht am 18.12.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0219 E 15. Jänner 2008 VwSlg 8306 F/2008 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 116).Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu Paragraph 116,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150078.L02

Im RIS seit

20.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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