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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/09/0083 B 16. Dezember 2025 RS 1Stammrechtssatz
Im Fall der Erteilung eines Aufenthaltstitels als Karte bewirkt die Ausfolgung (tatsächliche Übergabe und Entgegennahme) in der Regel gleichzeitig den Akt der Zustellung und es entsteht die rechtliche Wirkung des Bescheids erst durch diesen Akt. Damit knüpft die Bescheidwirkung an dieses Datum an. Hingegen kommt es für die Frage der Erlassung weder auf den auf der Aufenthaltskarte ausgewiesenen Gültigkeitsbeginn noch auf das Datum der Beauftragung der Herstellung der Karte durch die belangte Behörde an (VwGH 22.4.2021, Ra 2020/22/0226).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090084.L01Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026