RS Vwgh 2025/12/16 Ra 2025/09/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein den Grad des minderen Versehens übersteigendes Verschulden des Rechtsanwalts wird verneint, wenn nur noch unmissverständlich angewiesene manipulative Tätigkeiten durch die Kanzleikraft auszuführen sind (VwGH 21.2.2012, 2009/11/0267), fallen doch mechanische Vorgänge, wie das Kuvertieren oder die Postaufgabe in einen Bereich, der grundsätzlich der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen werden kann (VwGH 11.5.1992, 92/18/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090080.L09

Im RIS seit

20.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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