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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Ein den Grad des minderen Versehens übersteigendes Verschulden des Rechtsanwalts wird verneint, wenn nur noch unmissverständlich angewiesene manipulative Tätigkeiten durch die Kanzleikraft auszuführen sind (VwGH 21.2.2012, 2009/11/0267), fallen doch mechanische Vorgänge, wie das Kuvertieren oder die Postaufgabe in einen Bereich, der grundsätzlich der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen werden kann (VwGH 11.5.1992, 92/18/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090080.L09Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026