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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/07/0095 B 7. Dezember 2023 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die Behauptung einer Aktenwidrigkeit)Stammrechtssatz
Bei der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Inhalts, der Aktenwidrigkeit sowie der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten sich die Revisionswerberin verletzt erachtet. Es handelt sich dabei nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes, sondern um die Behauptung von Aufhebungsgründen (VwGH 24.4.2018, Ra 2018/02/0125; VwGH 3.3.2022, Ra 2022/12/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100174.L03Im RIS seit
13.01.2026Zuletzt aktualisiert am
16.01.2026