Index
92/01 Luft- und WeltraumfahrtNorm
B-VG Art144 Abs2 / AnlassfallLeitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde im AnlassfallRechtssatz
Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall aber nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob die Entscheidung des LVwG Nö in jeder Hinsicht rechtmäßig ist, nicht anzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, VfGH / Ablehnung, Luftfahrt, SicherheitspolizeiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E1128.2024Zuletzt aktualisiert am
14.01.2026