Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs2Rechtssatz
Ein Verbotsirrtum ist dem Täter dann vorzuwerfen, wenn er sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er aufgrund seines Berufes dazu verpflichtet gewesen wäre (VwGH 14.12.2012, 2010/09/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090070.L01Im RIS seit
07.01.2026Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026