RS Vwgh 2025/11/24 Ra 2025/09/0070

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Veröffentlicht am 24.11.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Verbotsirrtum ist dem Täter dann vorzuwerfen, wenn er sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er aufgrund seines Berufes dazu verpflichtet gewesen wäre (VwGH 14.12.2012, 2010/09/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090070.L01

Im RIS seit

07.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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