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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/15/0035 E 26. November 2015 RS 4 (hier mit dem Zusatz: Die Ergänzung kann auch in der Beschwerdevorentscheidung erfolgen.)Stammrechtssatz
Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar vergleiche das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150107.L02Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
23.12.2025