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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1Rechtssatz
Ordinationshilfen in Arztpraxen von Allgemeinmediziner/inne/n oder Kinderärzt/inn/en, die gerade als Erstanlaufstelle von akut kranken Patienten laufend mit (etwa über die Atemwege leicht übertragbaren) Infektionskrankheiten konfrontiert sind und die beim Patientenkontakt (wie etwa schon bei der Anmeldung) über keine räumliche Abschirmung odgl zu ihrem Schutz verfügen, können bei nachweislicher auch zeitlich überwiegender Patientenexposition grundsätzlich eine steuerfreie "Infektionszulage" erhalten. Verwaltungstätigkeiten würden nur dann zu nicht-zulagefähigen Zeitanteilen führen, wenn sie ihrerseits ohne Patientenkontakt, also beispielsweise in einem separaten Raum ohne erhöhte Infektionsgefahr oder außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxis durchgeführt werden würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150030.L08Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026