Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Gewährung von Gefahrenzulagen im medizinischen Bereich geht der VwGH grundsätzlich davon aus, dass nicht bereits der Umstand des täglichen Umgangs mit Patienten für sich genommen eine zwangsläufige Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit bedeutet. Ob aus einem überwiegenden Patientenumgang eine anspruchsbegründende Gesundheitsgefährdung resultiert, hängt daher von dem im jeweiligen Einzelfall bestehenden spezifischen Risikoprofil der konkreten Tätigkeit ab, wozu vom BFG in jedem Einzelfall nähere Feststellungen zu treffen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150030.L07Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026