RS Vwgh 2025/11/17 Ra 2025/20/0506

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Veröffentlicht am 17.11.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Stellungnahme einer Vertrauensperson oder eines Vertrauensanwalts ist kein Sachverständigengutachten, sondern ein sonstiges Beweismittel, dass der freien Beweiswürdigung unterliegt (vgl. ausführlich VwGH 15.12.2015, Ra 2015/18/0100, 0101; weiters auch VwGH 1.9.2021, Ra 2021/19/0233, jeweils mwN).Die Stellungnahme einer Vertrauensperson oder eines Vertrauensanwalts ist kein Sachverständigengutachten, sondern ein sonstiges Beweismittel, dass der freien Beweiswürdigung unterliegt vergleiche ausführlich VwGH 15.12.2015, Ra 2015/18/0100, 0101; weiters auch VwGH 1.9.2021, Ra 2021/19/0233, jeweils mwN).

Schlagworte

Beweismittel Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200506.L02

Im RIS seit

22.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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