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66/03 Sonstiges SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Allgemeinen PensionsG betreffend das Ausmaß der AlterspensionRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (vgl VfSlg 20.702/2024 mwN dazu, dass Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen das Gesetz nicht unbestimmt iSd Art18 B?VG machen) lässt das Vorbringen des Antrages die behauptete Verfassungswidrigkeit des §5 Abs3 APG idF BGBl I 35/2012 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH vergleiche VfSlg 20.702/2024 mwN dazu, dass Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen das Gesetz nicht unbestimmt iSd Art18 B?VG machen) lässt das Vorbringen des Antrages die behauptete Verfassungswidrigkeit des §5 Abs3 APG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 35 aus 2012, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pensionsrecht, VfGH / Ablehnung, VfGH / Parteiantrag, Determinierungsgebot, Pensionshöhe, AuslegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G118.2025Zuletzt aktualisiert am
18.12.2025