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19/05 MenschenrechteNorm
ABGB §936Rechtssatz
Die (künftige) berufliche Integration und Selbsterhaltungsfähigkeit eines Fremden kann nicht bloß durch einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag, sondern ohne Weiteres auch durch eine glaubwürdige und konkrete Einstellungszusage nachgewiesen werden (VwGH 9.9.2010, 2008/22/0113; VwGH 30.9.2024, Ra 2021/17/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170157.L03Im RIS seit
16.12.2025Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025