TE Bvwg Erkenntnis 2025/11/26 L502 2283574-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 26.11.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten