Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/12/0048 B 21. Jänner 2016 RS 1 (hier: Eine Trennbarkeit liegt auch dann vor, wenn das VwG mit der Abweisung der Beschwerde gegen einen Bescheid, der seinerseits getrennte Spruchpunkte enthält, den Spruch des bekämpften Bescheides übernimmt und somit ebenfalls getrennte Absprüche trifft.)Stammrechtssatz
Liegen trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu prüfen (vgl. E 30. Juni 2015, Ro 2015/21/0011; E 17. November 2015, Ra 2015/03/0058).Liegen trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu prüfen vergleiche E 30. Juni 2015, Ro 2015/21/0011; E 17. November 2015, Ra 2015/03/0058).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025030004.J03Im RIS seit
10.12.2025Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025