RS Vwgh 2025/11/7 Ra 2025/02/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/02/0192 B 20.11.2025
Ra 2025/02/0193 B 20.11.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/02/0030 B 7. März 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen (vgl. E 24. März 2015, 2013/03/0054).Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen vergleiche E 24. März 2015, 2013/03/0054).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020191.L08

Im RIS seit

02.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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