RS Vwgh 2025/11/7 Ra 2025/02/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/02/0192 B 20.11.2025
Ra 2025/02/0193 B 20.11.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020191.L07

Im RIS seit

02.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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