Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z19Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1Stammrechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020191.L07Im RIS seit
02.12.2025Zuletzt aktualisiert am
18.12.2025