Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z19Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/02/0158 E 11. Mai 2021 RS 2Stammrechtssatz
Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten muss nicht durch eine Urkunde nachgewiesen werden, die von dem zur Vertretung nach außen Berufenen gefertigt ist. Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten und die Zustimmung des zum verantwortlichen Beauftragten Bestellten können grundsätzlich formfrei erfolgen. Erforderlich ist nur, dass die Zustimmung gemäß § 9 Abs. 4 VStG nachweislich erfolgt ist.Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten muss nicht durch eine Urkunde nachgewiesen werden, die von dem zur Vertretung nach außen Berufenen gefertigt ist. Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten und die Zustimmung des zum verantwortlichen Beauftragten Bestellten können grundsätzlich formfrei erfolgen. Erforderlich ist nur, dass die Zustimmung gemäß Paragraph 9, Absatz 4, VStG nachweislich erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020191.L03Im RIS seit
02.12.2025Zuletzt aktualisiert am
18.12.2025