RS Vwgh 2025/10/22 Ra 2024/11/0111

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Veröffentlicht am 22.10.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

TNRSG 1995 §1 Z12
TNRSG 1995 §14 Abs1 Z2
TNRSG 1995 §2a
VStG §8 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/11/0084 E 29. April 2025 RS 3 (hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Verwirklichung des in Rede stehenden Delikts (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach § 2a TNRSG) erfordert gemäß der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG, dass ein Versand bzw. eine Lieferung stattfanden. Vorschriften im Sinn von § 8 Abs. 1 VStG zur Strafbarkeit des Versuchs enthält das TNRSG nicht.Die Verwirklichung des in Rede stehenden Delikts (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach Paragraph 2 a, TNRSG) erfordert gemäß der Legaldefinition des Paragraph eins, Ziffer 12, TNRSG, dass ein Versand bzw. eine Lieferung stattfanden. Vorschriften im Sinn von Paragraph 8, Absatz eins, VStG zur Strafbarkeit des Versuchs enthält das TNRSG nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110111.L09

Im RIS seit

04.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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