RS Vwgh 2025/10/29 Ra 2024/08/0071

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Veröffentlicht am 29.10.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/03/0049 B 17. Dezember 2014 VwSlg 19003 A/2014 RS 1 (hier ohne den Einschub)

Stammrechtssatz

"Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch § 27 VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat."Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch Paragraph 27, VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080071.L02

Im RIS seit

25.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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