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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/03/0049 B 17. Dezember 2014 VwSlg 19003 A/2014 RS 1 (hier ohne den Einschub)Stammrechtssatz
"Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch § 27 VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat."Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch Paragraph 27, VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080071.L02Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025