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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/22/0107 B 14. November 2024 RS 3Stammrechtssatz
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht nicht, wenn der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisionswerber gerichtet worden ist, noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften unmittelbar wirkt (VwGH 21.7.2005, 2005/05/0184).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060269.L02Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025