TE Bvwg Beschluss 2025/11/19 L525 2307815-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.11.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten