RS Vwgh 2025/10/22 Ra 2025/17/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2025
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24/01 Strafgesetzbuch

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/18/0187 E 14. November 2000 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der §§ 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Abs 2 Z 1 vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Absatz 2, Ziffer eins, vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025170020.L01

Im RIS seit

20.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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