RS Vwgh 2025/10/15 Ro 2025/20/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §69
BFA-VG 2014 §9
FrPolG 2005 §52
MRK Art8
VwGVG 2014 §32
  1. AVG § 69 heute
  2. AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 69 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. AVG § 69 gültig von 01.01.1999 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. AVG § 69 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2025/20/0004

Rechtssatz

Im Fall der Wiederaufnahme eines Verfahrens und der (damit einhergehenden) rückwirkenden Vernichtung und in der in weiterer Folge ausgesprochenen Versagung des Aufenthaltsrechts ist grundsätzlich der mittlerweile erlangten Integration ein gewisser Stellenwert nicht ohne Weiteres abzusprechen. Allerdings ist dieser regelmäßig als gemindert zu erachten. Ob in einer solchen Konstellation dennoch ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel aufgrund des Art. 8 EMRK bestehen könnte, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. VwGH 5.6.2025, Ra 2022/17/0128, dort zur wegen des Vorliegens einer Aufenthaltsehe erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels).Im Fall der Wiederaufnahme eines Verfahrens und der (damit einhergehenden) rückwirkenden Vernichtung und in der in weiterer Folge ausgesprochenen Versagung des Aufenthaltsrechts ist grundsätzlich der mittlerweile erlangten Integration ein gewisser Stellenwert nicht ohne Weiteres abzusprechen. Allerdings ist dieser regelmäßig als gemindert zu erachten. Ob in einer solchen Konstellation dennoch ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel aufgrund des Artikel 8, EMRK bestehen könnte, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab vergleiche VwGH 5.6.2025, Ra 2022/17/0128, dort zur wegen des Vorliegens einer Aufenthaltsehe erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025200003.J03

Im RIS seit

18.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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