RS Vwgh 2025/10/22 Ra 2023/21/0043

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Veröffentlicht am 22.10.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0126 E 27. Juni 1983 VwSlg 11101 A/1983 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Parteiengehör unterliegt nicht nur eine von der Behörde getroffene Auswahl jener Ereignisse des Beweisverfahrens, welche die Behörde zur Untermauerung der von ihr getroffenen Tatsachenfeststellungen für erforderlich hält, sondern der gesamte Inhalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023210043.L01

Im RIS seit

18.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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