TE Bvwg Erkenntnis 2025/11/2 I403 2323961-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.11.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten