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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/02/0102 E 30. September 1999 RS 1 (hier keine Bezugnahme auf die Kenntnisnahme von einem Bescheid im Zuge einer Akteneinsicht)Stammrechtssatz
Die Kenntnisnahme von einem Bescheid im Zuge einer Akteneinsicht
durch einen Parteienvertreter bzw der Umstand, dass diesem
tatsächlich eine Kopie eines Bescheides zukommt, der im Original
nicht dem im Verfahren ausgewiesenen Vertreter der Partei sondern
der Partei selbst zugestellt wurde, kann den in der unterlassenen
Zustellung an den Parteienvertreter gelegenen Verfahrensmangel
nicht heilen (Hinweis E 12.4.1999, 98/11/0289 und E
27.5.1999,99/02/0083).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080099.L01Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
13.11.2025